Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hochkönig KFZ-Technik
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Hochkönig KFZ-Technik, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen in der Werkstatt, bei einem Kunden vor Ort oder durch Dritte erbracht werden.
1.2 Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hochkönig KFZ-Technik.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote der Hochkönig KFZ-Technik sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der beauftragten Arbeiten zustande.
2.3 Vereinbarungen, die mündlich oder telefonisch getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hochkönig KFZ-Technik, um verbindlich zu sein.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart, bei Abnahme des Fahrzeugs oder der erbrachten Leistung sofort fällig.
3.3 Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist Hochkönig KFZ-Technik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4. Leistungen und Termine
4.1 Die Ausführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Im Falle von Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
4.3 Werden Ersatzteile bestellt, handelt es sich grundsätzlich um Neu- oder Tauschteile. Diese sind frei von Sachmängeln, es sei denn, ein anderer Zustand ist vereinbart.
5. Abnahme und Gefahrübergang
5.1 Mit der Abnahme des Fahrzeugs gehen alle Gefahren auf den Kunden über.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Hochkönig KFZ-Technik haftet für Sachmängel an den erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Offensichtliche Mängel müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Fahrzeugs, gemeldet werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Gewährleistung.
6.3 Die Haftung der Hochkönig KFZ-Technik ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen bleiben alle eingebauten Ersatzteile Eigentum von Hochkönig KFZ-Technik.
7.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Hochkönig KFZ-Technik berechtigt, die eingebauten Ersatzteile wieder auszubauen und das Fahrzeug bis zur Zahlung des ausstehenden Betrags zurückzubehalten.
8. Datenschutz
8.1 Hochkönig KFZ-Technik erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Pflege der Kundenbeziehung verwendet.
8.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner gespeicherten Daten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Hochkönig KFZ-Technik.
Hochkönig KFZ-Technik
Andreas Herzog
Pallegg 6
5761 Maria Alm